Das revidierte kantonale Energiegesetz tritt am 1.1.2023 in Kraft. Es dient dazu, den Energieverbrauch zu reduzieren, den schädlichen CO2-Ausstoss zu verringern und die Nutzung von erneuerbaren Energien zu erhöhen.
Um eine optimale Betriebsbereitschaft für eine allfällige Inbetriebnahme zu erreichen, z.B. auch bei Naturkatastrophen, sind die Schutzbauten einem Wartungsprogramm unterstellt, welches unter anderem auch einen kurzen periodischen Probelauf der Notstromanlage vorsieht.
Aufgrund des Nationalfeiertages bleibt die Gemeindeverwaltung bis und mit 2. August 2024 geschlossen. Wir bedienen Sie gerne wieder ab Montag, 5. August 2024
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