Das revidierte kantonale Energiegesetz tritt am 1.1.2023 in Kraft. Es dient dazu, den Energieverbrauch zu reduzieren, den schädlichen CO2-Ausstoss zu verringern und die Nutzung von erneuerbaren Energien zu erhöhen.
Per 1. Februar 2024 wurde das kantonale Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizer sowie die Verordnung angepasst. Ebenfalls müssen die Gemeinden im Kanton Bern neu zwingend die Dienstleistung digitaler Umzug (eUmzug) anbieten. Die Gemeinde Seedorf bietet diese Möglichkeit seit 2021 an.
Am 12.02.2024 wurde die Bevölkerung über die Vernehmlassungsergebnisse zur Zukunft der EV Seedorf und über die neusten Verhandlungen informiert. Zudem wurden zwei Varianten für die zukünftige Grüngutsammlung in der Gemeinde Seedorf vorgestellt.
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