19.02.2019
Anhang I "Gehaltsklassen" der Personalverordnung wurde angepasst. Die Änderungen treten auf 01.06.2019 in Kraft.
In Anwendung von Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Seedorf am 12.02.2019 den Anhang I der Personalverordnung vom 13.11.2014 geändert hat. Die Änderungen treten, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, per 01.06.2019 in Kraft.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Seeland, Amthaus, Stadtplatz 33, 3270 Aarberg, erhoben werden.
Die Personalverordnung kann bei der Gemeindeverwaltung Seedorf eingesehen oder hier heruntergeladen werden.
Gemeinderat Seedorf