02.08.2018
In unserer Region herrscht zur Zeit eine grosse Wald- und Flurbrandgefahr. Das Feuer- und Feuerwerksverbot gilt im Wald und in Waldesnähe.
Absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 200 Meter). Im Wald und in Waldesnähe ist das Entfachen von Feuern untersagt.
Ausserhalb der Verbotszone sind folgende Verhaltensregeln zu beachten:
Mehr Informationen finden Sie unter http://www.vol.be.ch/vol/de/index/wald/wald/schuetzen/waldbrandgefahr.html