In der Finanzverwaltung werden keine Steuererklärungen ausgefüllt. Es werden jedoch gerne Auskünfte über sämtliche Belange rund um die Steuern erteilt.
Die Steuererklärung kann unter TaxMe-Online ausgefüllt werden. Der dafür notwendige Zugangscode wird den Steuerpflichtigen durch die Kantonale Steuerverwaltung in einem Schreiben direkt zugestellt. Anschliessend ist bei uns nur noch die unterschriebene Freigabequittung einzureichen.
Die Steuererklärung kann jedoch auch vollständig elektronisch ausgefüllt, freigegeben und eingereicht werden.
Sie benötigen dazu lediglich ein BE-Login. Hier können Sie sich registrieren.
Selbstverständlich kann die Steuererklärung auch noch in Papierform ausgefüllt werden. Die Formulare dazu können bei der Finanzverwaltung, unter Angabe der ZPV Nummer, dem Namen und der Adresse des Steuerpflichtigen, angefordert werden.
Fristverlängerung
Grundsätzlich ist die Steuererklärung bis zum 15. März abzugeben.
In folgenden Fällen gilt der 15. Mai als Abgabetermin:
- selbstständig Erwerbstätige,
- Landwirte,
- Steuerpflichtige, die an einer Erben-, Miteigentümergemeinschaft, Kollektiv-, Kommandit- oder einfacher Gesellschaft beteiligt sind.
Diese Frist kann verlängert werden. Sie müssen die Fristverlängerung für Ihre Steuererklärung, in der Sie Ihr Einkommen und Vermögen versteuern, vor Ablauf der Einreichefrist beantragen. Sie können dies online, telefonisch oder schriftlich hier veranlassen.
Es lohnt sich, die Steuererklärung rechtzeitig einzureichen oder frühzeitig eine Fristverlängerung zu beantragen. Sie ersparen sich damit die Fr. 60.00 Mahngebühr.