Information über den Baustatus
Die Gemeindebaupolizeibehörde hat darüber zu wachen, dass bei der Ausführung von Bauvorhaben die gesetzlichen Vorschriften sowie die Bestimmungen, Auflagen, und Bedingungen der Baubewilligung eingehalten werden. Sie kontrolliert die Ausführung der Bauvorhaben auf der Grundlage einer baupolizeilichen Selbstdeklaration der dafür verantwortlichen Person (wird während dem Baubewilligungsverfahren vom Gesuchsteller definiert).
Die Gemeindebaupolizeibehörde kann Fachstellen zur Baukontrolle beiziehen, sofern deren Fachwissen für die Kontrolle nötig ist.
Folgende Stadien sind zu melden:
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Baubeginn / Schnurgerüstabnahme => Geometer RSW AG
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Kontrolle des Abwasseranschlusses an das öffentliche Netz => Geometer RSW AG
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Kontrolle der Versickerungsanlagen => Geometer RSW AG
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Meldung Bauende => mitels Formular SB2 an Bau und Werke
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Evtl. sonstige nötige Meldungen gemäss Baubewilligung
Durchführung
Die Bauabnahmen werden ca. vierteljährlich durch die Abteilung Bau und Werke Seedorf organisiert und durchgeführt.