Wasserbezug ab Hydranten

Einmalige Hydrantenanschlüsse
Für einen Pauschalbetrag von Fr. 150.00 (umfasst Aufwendungen des Brunnenmeisters: Anfahrt, Einrichten, Überwachen, 20m3 Wasser inbegriffen) können die Hydranten der Gemeinde Seedorf benutzt werden. Zusätzlich zu diesen Kosten verrechnen wir Ihnen ab 20m3 Wasser eine Wassergebühr. Bei Schwimmbädern wird eine Abwassergebühr gemäss gemessenem Abwasserverbrauch fällig.

Hydranten Dauerbenützung
Alle Personen, welche für das Füllen von Tränkebecken oder Spritzen Wasser ab einem Hydranten beziehen, müssen zwingend ein Rückschlag- und Absperrventil (nicht schnell schliessende Armaturen, keine Kugelhähnen, Magnetventile oder dergleichen) zwischen dem Hydranten und dem zu nutzenden Gerät einbauen. Ein solches Ventil kostet ca. zwischen Fr. 250.00 - 400.00. Benutzende sind verpflichtet, die Rückschlags- und Absperrventile jährlich beim Brunnenmeister kontrollieren zu lassen. Die Kosten dieser Kontrolle, welche jährlich zu einem festgelegten Zeitpunkt stattfindet, übernimmt die Wasserversorgung. Jedoch wird eine Benützungsgebühr von Fr. 60.00 pro Jahr erhoben.

Für grössere Wassermengen (z.B. Bewässerungen) wird ein Wasserzähler montiert. Die jährliche Grundgebühr beträgt Fr. 150.00. Der Wasserverbrauch wird gemäss aktuellem Wassertarif in Rechnung gestellt.

Bau und Werke

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