Elektrizitätsversorgung - Elektrische Installationen

Sämtliche elektrische Installationen sind von einem konzessionierten Fachmann gemäss NIV (Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen) Art. 6 auszuführen. Bevor die Installationen vorgenommen werden dürfen, ist durch den Fachmann eine Installationsanzeige bei der Gemeindeverwaltung Seedorf einzureichen.

Bau und Werke

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen