Sämtliche elektrische Installationen sind von einem konzessionierten Fachmann gemäss NIV (Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen) Art. 6 auszuführen. Bevor die Installationen vorgenommen werden dürfen, ist durch den Fachmann eine Installationsanzeige bei der Gemeindeverwaltung Seedorf einzureichen.