Ordentliche Einbürgerung
Die Gemeinde Seedorf arbeitet bei ordentlichen Einbürgerungen mit der Gemeinde Lyss zusammen. Für die Zustellung der Gesuchsunterlagen und weitere Informationen bitten wir Sie, sich direkt bei der Gemeinde Lyss zu melden.
Die vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Gesuchsunterlagen sind der Gemeindeverwaltung Seedorf einzureichen.
Erleichterte Einbürgerung
Die Zuständigkeit liegt beim Staatssekretariat für Migration SEM.
Wichtige Informationen sowie die Voraussetzungen für eine Einbürgerung finden Sie auf der unten stehenden Internetseite des Kantons Bern.