Handlungsfähigkeitszeugnis

Das Handlungsfähigkeitszeugnis bestätigt die Handlungsfähigkeit einer Person. Das Dokument gibt auch Auskunft über eine massgeschneiderte Einschränkung der Handlungsfähigkeit.

Mit Inkrafttreten des revidierten Kindes- und Erwachsenenschutzgesetzes KESG per 1.6.2016 geht die Zuständigkeit für das Ausstellen von Handlungsfähigkeitszeugnissen von den Gemeinden auf die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden KESB über.

Das Gesuch erfolgt direkt am Schalter, per Post oder per Mail an


Kosten
Barbezahlung am Schalter  Fr. 20.00
Versand mit Rechnung         Fr. 30.00

KESB Handlungsfähigkeitszeugnis
Gemeindeschreiberei

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