Das Handlungsfähigkeitszeugnis bestätigt die Handlungsfähigkeit einer Person. Das Dokument gibt auch Auskunft über eine massgeschneiderte Einschränkung der Handlungsfähigkeit.
Mit Inkrafttreten des revidierten Kindes- und Erwachsenenschutzgesetzes KESG per 1.6.2016 geht die Zuständigkeit für das Ausstellen von Handlungsfähigkeitszeugnissen von den Gemeinden auf die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden KESB über.
Das Gesuch erfolgt direkt am Schalter, per Post oder per Mail an
Kosten
Barbezahlung am Schalter Fr. 20.00
Versand mit Rechnung Fr. 30.00