Am 1. Januar 2013 ist das neue Erwachsenenschutzrecht in Kraft getreten. Es regelt die rechtliche Situation und den Schutz von Menschen, die wegen eines Schwächezustandes ihre Angelegenheiten nicht oder nur unvollständig selbst besorgen können. Das Erwachsenenschutzrecht löst das bisherige Vormundschaftsrecht ab und ist Teil des Zivilgesetzbuches (ZGB).
Der regionale Sozialdienst Schüpfen arbeitet im Auftrag der KESB (Mandatsführung, Abklärungen etc.) und unterstützt private Beiständinnen und Beistände.