Fonds für Fürsorge und Krankenpflege

Die Gemeinde Seedorf verfügt über den Fonds für Fürsorge und Krankenpflege. Die Gelder dieses Fonds dürfen für Beiträge an Einwohnerinnen und Einwohnern der Einwohnergemeinde Seedorf in den Bereichen der freiwilligen Fürsorge und Krankenpflege eingesetzt werden 

Beitragsgesuche dürfen von allen Personen mit steuerrechtlichem Wohnsitz in der Gemeinde sowie Vereine und Gruppierungen mit Sitz in der Gemeinde eingereicht werden. Pro Kalenderjahr kann ein Gesuch eingereicht werden.
 
Finanzverwaltung

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