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Lebenslage - Detail
Datensperre
Name:
Datensperre
Interner Link Formular:
Gesuchsformular zur Datensperre
Verantwortlich:
Gemeindeschreiberei
Beschreibung:
Die Gemeindeschreiberei erteilt einer Privatperson auf schrifltiches, begründetes Gesuch oder persönliche Vorsprache Auskunft über folgende freie Einwohnerdaten:
Name
Vorname
Jahrgang
Beruf
Geschlecht
Adresse
Zivilstand
Heimatort
Datum des Zu- bzw. Wegzuges
Davon ausgenommen (Datenschutz):
Geburtsdatum
Arbeitgeber
Zivilstandsdaten
Massnahmen der sozialen Hilfe oder fürsorgerischen Betreuung
Aufgrund von Art. 13 des Datenschutzgesetzes kann ein Gesuch zur Sperrung der Einwohnerdaten eingereicht werden. Die Sperrung kann sich auf Sie, Ihr/e Ehepartner/in und die minderjährigen Familienangehörigen beziehen. Die Sperrung bezieht sich nicht auf Daten, die bei der Kirchgemeinde, einem Gemeindeverband oder beim Kanton registriert sind.
Gründe für Datensperren sind:
Schutz vor Neid und Missgunst
Schutz vor Belästigungen
Schutz vor Neugierde
Sicherheitsprobleme
Zusätzlicher Schutz vor Privatsphäre
Schutz der Familienangehörigen und des gemeinschaftlichen Zusammenlebens
Das Gesuch (mit Angabe der Personalien) kann bei der Gemeindeschreiberei eingereicht werden.
Die Bekanntgabe bestimmter Einwohnerdaten können trotz Sperrung erfolgen, wenn
die verantwortliche Behörde zur Bekanntgabe gesetzlich verpflichtet ist oder
die betroffene Person rechtsmissbräuchlich handelt
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