Das Handlungsfähigkeitszeugnis bestätigt die Handlungsfähigkeit einer Person. Das Dokument gibt auch Auskunft über eine massgeschneiderte Einschränkung der Handlungsfähigkeit.
Mit Inkrafttreten des revidierten Kindes- und Erwachsenenschutzgesetzes KESG per 1.6.2016 geht die Zuständigkeit für das Ausstellen von Handlungsfähigkeitszeugnissen von den Gemeinden auf die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden KESB über.
Das Gesuch erfolgt bei der KESB Seeland, Stadtplatz 33, 3270 Aarberg direkt am Schalter, per Post oder über Email.Kosten Barbezahlung am Schalter Fr. 20.00 Versand mit Rechnung Fr. 30.00