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Unternehmensverzeichnis - Detail
Wegzug
Name:
Wegzug
Externer Link⁄Formular:
https://www.eumzug.swiss/eumzug/#/canton/be
Verantwortlich:
Gemeindeschreiberei
Beschreibung:
Meldepflicht Schweizer Bürgerinnen und Bürger
Die Abmeldung hat spätestens am Wegzugstag zu erfolgen. Diese kann persönlich am Schalter vorgenommen werden oder
online
gemeldet werden.
Mitzubringen ist:
- Niederlassungsausweis (Schriftenempfangsschein)
Meldepflicht für ausländische Staatsangehörige
Bei einem Wechsel der Gemeinde oder des Kantons müssen sich Ausländerinnen und Ausländer spätestens nach 14 Tagen bei der Fremdenkontrolle Seedorf abmelden.
Ausländerinnen und Ausländer, die ihren Wohnort in das Ausland verlegen, müssen sich spätestens 14 Tage vor der Ausreise bei der Einwohnerkontrolle Seedorf abmelden.
Mitzubringen ist:
- Ausländerausweis
- Pass
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