Teilrevision Gebührenverordnung und Benützungsordnung Gemeindeanlagen

31. Aug 2026

Der Gemeinderat hat am 26.08.2026 die Teilrevision der Gebührenverordnung sowie die Teilrevision der Benützungsordnung für Gemeindeanlagen genehmigt. Die Änderungen treten per 01.09.2026 bzw. sofort in Kraft.

Gebührenverordnung - wichtigste Änderungen

Die Gebührenverordnung wurde den aktuellen Begebenheiten angepasst. Die Mahngebühren für die 2. Mahnung wurden von Fr. 20.00 auf Fr. 30.00 erhöht, damit bei der Gemeinde wie auch bei der Evolon AG die gleichen Gebühren erhoben werden. Zudem wird neu ab 01.01.2027 eine Gebühr für Papierrechnungen in der Höhe von Fr. 3.00 pro Rechnung erhoben.


Benützungsordnung für Gemeindeanlagen 

Die Benützungsordnung wurde an die aktuellen Begebenheiten angepasst. Somit haben die Anpassungen keine direkten Auswirkungen auf die Benützer/innen.

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