Dienstleistung | Dokumente | Bestellen | Formular/Link |
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Heimatausweis bestellen ![]() Wenn Sie unter der Woche in einer anderen Gemeinde wohnen, müssen Sie sich dort zum Wochenaufenthalt anmelden. Damit die Anmeldung erfolgen kann, müssen Sie bei uns den Wochenaufenthalt melden, damit wir Ihre Daten der Aufenthaltsgemeinde übermitteln können. Diese Meldung kann persönlich am Schalter, telefonisch oder online erfolgen. Wir benötigen von Ihnen folgende Angaben:
Die Gebühren für die Meldung zum Wochenaufenthalt von Fr. 20.00 wird Ihnen nach der Meldung der Daten an die Aufenthaltsgemeinde in Rechnung gestellt. | E-Bescheinigungen Heimatausweis | ||
Wasserversorgung - Eigentümerwechsel ![]() Die Rechnung für die Wasser- und Abwassergebühren geht an die Liegenschaftseigentümer. Wir sind froh, wenn Sie uns Eigentümerwechsel bekannt geben. | Online-Formular Eigentümerwechsel | ||
Elektrizitätsversorgung - Stromablesung ![]() Bei einem Umzug, Zuzug oder Wegzug sind wir froh um Ihre Meldung. | Online-Formular Stromablesung | ||
Gastgewerbliche Einzelbewilligung ![]() | |||
Baugesuch - einreichen ![]() Das Baugesuch ist online über eBau einzureichen, die Unterlagen wie Situationsplan, Projektpläne und die allenfalls erforderlichen weiteren Unterlagen sind entsprechend hochzuladen. Setzt die Baubewilligung eine Ausnahmebewilligung voraus, ist diese ausreichend begründet, schriftlich zu beantragen. Weiter ist derzeit das Baugesuchsformular, der Situationsplan und die Projektpläne datiert und unterschrieben im Original (Papierform) 2-fach bei der Abteilung Bau und Werke Seedorf einzureichen. Der Kanton Bern erarbeitet die gesetzlichen Grundlagen, um in Zukunft darauf verzichtet zu können. Weitere Informationen finden Sie unter der Dienstleistung Baubewilligungsverfahren | Baureglement Näherbaurecht Bauvorhaben Wasser und Abwasser Belastungswerte Zonenplan Aspi Zonenplan Baggwil-Seedorf Zonenplan Baggwilgraben-Frienisberg Zonenplan Dampfwil-Ruchwil Zonenplan Frieswil Zonenplan Gisleren-Stücki Zonenplan Lobsigen Zonenplan Wiler-Grissenberg Zustimmungserklärung Nachbarn | eBau | |
Amtliche Vermessung / Grundbuchpläne - Auszüge bestellen ![]() Die Grundbuchpläne können bei der RSW AG in Lyss bestellt werden. | RSW AG - Planbestellung | ||
Steuern - Einreichen Steuererklärung ![]() In der Finanzverwaltung werden keine Steuererklärungen ausgefüllt. Es werden jedoch gerne Auskünfte über sämtliche Belange rund um die Steuern erteilt. Fristverlängerung
Diese Frist kann verlängert werden. Sie müssen die Fristverlängerung für Ihre Steuererklärung, in der Sie Ihr Einkommen und Vermögen versteuern, vor Ablauf der Einreichefrist beantragen. Sie können dies online, telefonisch oder schriftlich hier veranlassen.
Es lohnt sich, die Steuererklärung rechtzeitig einzureichen oder frühzeitig eine Fristverlängerung zu beantragen. Sie ersparen sich damit die Fr. 60.00 Mahngebühr. | Steuerverwaltung Kanton Bern TaxMe-Online Fristverlängerung Steuerwissen für Jugendliche | ||
Hundehaltung - An- oder Abmeldung ![]() Sie haben die Möglichkeit sich bei uns online als Hundehalter oder Hundehalterin an- oder abzumelden. Selbstverständlich nehmen wir diese Mitteilungen weiterhin auch telefonisch oder persönlich am Schalter entgegen.
Neue Hundehalter melden sich zwingend zuerst bei der Gemeinde. Dort werden ihre Daten im System AMICUS erfasst und ihnen eine Personen-ID ausgehändigt. Damit können danach in einem 2. Schritt auch die Daten des Hundes im System AMICUS erfasst werden. Die Taxe für das laufende Kalenderjahr beträgt Fr. 80.00 für jeden in der Gemeinde Seedorf gehaltenen Hund, der am 1. August über 6 Monate alt ist. | An- /Abmeldung Hund | ||
Siegelung - Todesfall ![]() Wenn jemand verstirbt muss ein Siegelungsprotokoll aufgenommen werden. Die Siegelungsbeamtin (Gemeindeschreiberin) nimmt mit Ihnen Kontakt auf um einen Termin zu vereinbaren. Im nachstehenden Dokument sehen Sie, was Sie für die Aufnahme des Siegelungsprotokolls bereit halten sollten. | Informationen zur Siegelung Todesfall - Was ist zu tun? | ||
Baubewilligungsverfahren ![]() RechtsgrundlagenDie Baurechtliche Grundordnung bildet die Rechtsgrundlagen für die gewünschte bauliche Entwicklung unserer Gemeinde. Im Weiteren gelten auch die kantonalen Vorschriften (Baugesetz, Bauverordnung, Bewilligungsdekret, usw.). Baurechtliche Grundordnung (Nutzungsplan/grundeigentümerverbindlich)Zonenplan Art. 71 BauG: Der Zonenplan legt die Bauzone und ihre Einteilung, die Landwirtschaftszone, die Bauernhofzone, die Weiler- und Erhaltungszone und die weiteren Nutzungszonen fest. Er bezeichnet die Schutz-, Gefahren- und Immissionsgebiete. BaubewilligungspflichtAlle Bauten, Anlagen und Vorkehren, nachstehend Bauvorhaben genannt, die unter die Bestimmungen der Baugesetzgebung (Art. 1) fallen, erfordern eine Baubewilligung.
Detailliertere Angaben über die baubewilligungspflichtigen Bauvorhaben sind in Art. 4 des Baubewilligungsdekretes (BewD) aufgeführt. Bewilligungsfreie BauvorhabenDie Bauvorhaben, welche keiner Baubewilligung bedürfen, sind in Artikel 6 und 7 Bewilligungsdekret (BewD) geregelt. BaubewilligungsartenAls kleine Baubewilligungen gelten unter anderem:
Hier genügt in der Regel die schriftliche Zustimmung der Eigentümer aller angrenzenden Parzellen mittels Formular. Eine Publikation ist in diesem Fall nicht nötig. EingabeProfileWird ein Bauvorhaben publiziert, haben die Gesuchstellenden zugleich mit der Baueingabe die äusseren Umrisse des Bauvorhabens im Gelände abzustecken und durch Profile kenntlich zu machen. Die Profile haben namentlich in den Gebäudeecken die Höhen der Fassaden und die Neigung der Dachlinien anzugeben. Die Höhe von oberkant Erdgeschossboden ist mit einer Querlatte zu markieren. FristenBei kleinen Baugesuchen wird mit einer max. Frist von 1 bis 2 Monaten gerechnet. Für ordentliche Baugesuche kann die Baubewilligung je nach Situation in einem Zeitraum zwischen 2 bis 6 Monaten erteilt werden. KostenKleine Baugesuche ca. Fr. 300.00 bis Fr. 400.00 Information über den Baustatus Die Gemeindebaupolizeibehörde hat darüber zu wachen, dass bei der Ausführung von Bauvorhaben die gesetzlichen Vorschriften sowie die Bestimmungen, Auflagen und Bedingungen der Baubewilligung eingehalten werden. Sie kontrolliert die Ausführung der Bauvorhaben auf der Grundlage einer baupolizeilichen Selbstdeklaration der dafür verantwortlichen Person.
Gültigkeit BauentscheidDie Baubewilligung erlischt, wenn innerhalb von drei Jahren seit ihrer rechtskräftigen Erteilung mit der Ausführung des Vorhabens nicht begonnen oder wenn die Ausführung während mehr als einem Jahr unterbrochen wurde. VerlängerungsmöglichkeitDie Baubewilligungsbehörde kann auf Ersuchen hin die Geltungsdauer der Bewilligung aus wichtigen Gründen um höchstens zwei Jahre verlängern. Die Verlängerung ist ausgeschlossen, wenn sich die massgebenden rechtlichen oder tatsächlichen Verhältnisse seit dem Bauentscheid wesentlich verändert haben. BauabnahmeDie Bauabnahmen werden ca. vierteljährlich durch die Abteilung Bau und Werke Seedorf organisiert durchgeführt. | Baureglement Zonenplan Aspi Zonenplan Baggwil-Seedorf Zonenplan Baggwilgraben-Frienisberg Zonenplan Dampfwil-Ruchwil Zonenplan Frieswil Zonenplan Gisleren-Stücki Zonenplan Lobsigen Zonenplan Wiler-Grissenberg Änderung Zonenplan Wohn- und Gewerbezone (WG) | eBau | |
Wasserbezug ab Hydranten ![]() Einmalige Hydrantenanschlüsse Hydranten Dauerbenützung Für grössere Wassermengen (z.B. Bewässerungen) wird ein Wasserzähler montiert. Die jährliche Grundgebühr beträgt Fr. 150.00. Der Wasserverbrauch wird gemäss aktuellem Wassertarif in Rechnung gestellt. | Gesuch Wasserbezug ab Hydranten | ||
Reservation / Vermietung Gemeindeliegenschaften ![]() | |||
Datensperre ![]() Die Gemeindeschreiberei erteilt einer Privatperson auf schrifltiches, begründetes Gesuch oder persönliche Vorsprache Auskunft über folgende freie Einwohnerdaten:
Davon ausgenommen (Datenschutz):
AuskunftssperreAufgrund von Art. 13 des Datenschutzgesetzes kann ein Gesuch zur Sperrung der Einwohnerdaten eingereicht werden. Die Sperrung kann sich auf Sie, Ihr/e Ehepartner/in und die minderjährigen Familienangehörigen beziehen. Die Sperrung bezieht sich nicht auf Daten, die bei der Kirchgemeinde, einem Gemeindeverband oder beim Kanton registriert sind. Gründe für Datensperren sind:
Das Gesuch (mit Angabe der Personalien) kann bei der Gemeindeschreiberei eingereicht werden. Die Bekanntgabe bestimmter Einwohnerdaten können trotz Sperrung erfolgen, wenn
| Gesuchsformular zur Datensperre | ||
Betreuungsgutscheine für die Kinderbetreuung in Kitas und Tagesfamilien ![]() Der Gemeinderat hat beschlossen, auf das System von Betreuungsgutscheinen ab August 2020 umzustellen. Die Betreuungsgutscheine werden für die Dauer von zwei Jahren unlimitiert (ohne Kontingent) ausgegeben. Sofern sich in dieser Versuchsphase zeigt, dass die Nachfrage und somit auch die Kosten für die Betreuungsgutscheine stark steigen, behält sich der Gemeinderat vor, eine Kontingentierung einzuführen. Wer kann einen Antrag für einen Betreuungsgutschein stellen? Wo können Betreuungsgutscheine eingelöst werden? Fragen Sie sicherheitshalber vor der Vereinbarung eines Platzes Ihren Betreuungsanbieter, ob dieser über eine Zulassung verfügt. Wie stelle ich einen Antrag für einen Betreuungsgutschein? Kunden ohne Internetzugang können die Anträge unter Beilage aller nötigen Unterlagen schriftlich einreichen. Das Gesuchsformular kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion oder erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung, Tel. 032 391 99 50. | Betreuungsgutscheine Informationsbroschüre | Kibon | |
Baugesuche - Auflage | |||
Todesfall ![]() Sie sind mit einem Todesfall in der Familie oder im Bekanntenkreis konfrontiert. Wie richtig vorgehen? Wir versuchen Ihnen mit dem unten angefügten Merkblatt "Todesfall - was ist zu tun?" sowie den weiteren Dokumenten behilflich zu sein. | Informationen für Bestatter und Blumenlieferanten Informationen zur Siegelung Inschrift Gemeinschaftsgrab Merkblatt Todesfall | ||
Umzug (innerhalb der Gemeinde) ![]() Schweizerinnen und SchweizerUmzüge innerhalb der Gemeinde sind innert 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle Seedorf zu melden. Umzüge können persönlich am Schalter oder online gemeldet werden. Mitzubringen sind:
Gebühr Fr. 20.00. Militärpflichtige melden den Umzug zudem beim Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär Ausländerinnen und AusländerUmzüge innerhalb der Gemeinde sind innert 14 Tagen bei der Fremdenkontrolle Seedorf zu melden. Umzüge können persönlich am Schalter oder online gemeldet werden. Mitzubringen ist:
Die Umzugsmeldung für ausländische Staatsangehörige ist gebührenpflichtig. | E-Umzug Bern | ||
Gemeindeblatt / drSEEDORFer ![]() | |||
Wegzug / Abmeldung ![]() Schweizerinnen und Schweizer Die Abmeldung bei einem Umzug innerhalb der Schweiz hat spätestens am Wegzugstag zu erfolgen. Diese kann persönlich am Schalter vorgenommen oder online gemeldet werden.
Ausländerinnen und Ausländer Ein Umzug innerhalb der Schweiz ist spätestens am Tage des Wegzugs zu melden. Die Abmeldung kann persönlich am Schalter oder online erfolgen.
| E-Umzug Bern | ||
Wohnsitzbescheinigung ![]() Wohnsitzbescheinigungen können am Schalter der Gemeindeschreiberei bezogen oder online beantragt werden. | E-Bescheinigungen Wohnsitzbescheinigung | ||
Zuzug / Anmeldung ![]() Schweizerinnen und SchweizerWer in unsere Gemeinde zieht, hat 14 Tage Zeit die Anmeldung vorzunehmen. Wichtig: Bevor Sie sich anmelden, müssen Sie sich zuerst bei Ihrer alten Wohngemeinde abmelden. Die Anmeldung kann danach persönlich am Schalter oder online erfolgen (eine Online-Anmeldung ist zurzeit nur möglich, wenn Ihre bisherige Wohngemeinde dies ebenfalls anbietet).
Zivilschutzpflichtige melden den Zuzug zudem beim GöS Gemeindeverband öffentliche Sicherheit Regio Seeland Ausländerinnen und AusländerWer in unsere Gemeinde zieht, hat sich innert 14 Tagen nach der Einreise oder dem Umzug innerhalb der Schweiz persönlich anzumelden. Zuzug aus dem Ausland
Mitzubringen sind:
| eUmzug | ||
Märithüsli - Vermietung ![]() | |||
Finanzhaushalt (Finanzplan, Budget, Jahresrechnung) ![]() Die Instrumente für die Führung des Finanzhaushaltes sind der Finanzplan, das Budget, die Jahresrechnung, die Liquiditätsplanung und die Vermögensverwaltung. Finanzplan Budget Jahresrechnung | Budget 2019 Budget 2020 Budget 2021 Budget 2022 Budget 2023 Budget 2024 Budget 2025 Finanzplan 2019 - 2023 Finanzplan 2020 - 2024 Finanzplan 2021 - 2025 Finanzplan 2022 - 2026 Finanzplan 2023 - 2027 Finanzplan 2024 - 2028 Finanzplan 2025 - 2029 Jahresrechnung 2019 Jahresrechnung 2020 Jahresrechnung 2021 Jahresrechnung 2022 Jahresrechnung 2023 Jahresrechnung 2024 | ||
Dorfchronik bestellen ![]() Im Buch "Seedorf einst und jetzt" erfahren Sie mehr über die Geschichte der Gemeinde Seedorf. Das Buch können Sie bei der Gemeindeverwaltung für Fr. 10.-- erwerben. | ![]() CHF 10.00 | ||
Altersleitbild der Gemeinde Seedorf ![]() | |||
Winterdienstkonzept ![]() Das Winterdienstkonzept dient als Strategiepapier, um den Umfang und die Qualität der Winterdienstarbeiten festzulegen. Der kommunale Winterdienst umfasst den Schneebruch und die Glatteisbekämpfung auf allen Gemeindestrassen, Fusswegen, Trottoirs und Plätzen im bewohnten Gebiet der Gemeinde Seedorf. Für den Winterdienst auf Kantonsstrassen ist das Tiefbauamt des Kantons Bern zuständig. | Winterdienstkonzept | ||
Eigentümerwechsel - Meldung an Gemeinde ![]() Die Rechnung für die Wasser- und Abwassergebühren geht an die Liegenschaftseigentümer. Wir sind froh, wenn Sie uns Eigentümerwechsel bekannt geben. | Online Formular Eigentümerwechsel | ||
Leitbilder | |||
Ortsplan | |||
Reglemente / Verordnungen / Richtlinien | |||
Bauvoranfrage ![]() Planen Sie ein Projekt und sind nicht sicher, ob es im Wesentlichen baubewilligungsfähig ist? Dann reichen Sie uns über eBau online eine Bauvoranfrage (mit Plänen und Projektbeschrieb) ein, die bei Bedarf durch die Abteilung Bau und Werke Seedorf elektronisch an die involvierten Fachstellen übermittelt werden kann. Die Beantwortung der Voranfrage erfolgt im Anschluss an die eingegangenen Rückmeldung(en) durch die Abteilung Bau und Werke Seedorf. | eBau |