Gemeindeversammlung

Der Gemeinderat lädt die Stimmberechtigten zweimal jährlich zur Versammlung ein. Fixe Geschäfte sind im ersten Halbjahr die Gemeinderechnung des Vorjahres und im zweiten Halbjahr das Budget und die Steueranlage für das Folgejahr. Erfordern es die Geschäfte, können zusätzliche Versammlungen einberufen werden.

Die Versammlungen werden so angesetzt, dass möglichst viele Stimmberechtigte daran teilnehmen können. Der Gemeinderat gibt Ort, Zeit und Traktanden mindestens 30 Tage im Voraus im Anzeiger öffentlich bekannt. Etwa zwei Wochen vor der Versammlung erhalten die Stimmberechtigten die Detailerläuterungen im «drSeedorfer» zugestellt. Stimmberechtigt ist, wer in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt ist und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Seedorf wohnt.

Die Versammlung findet normalerweise in der Mehrzweckhalle in Seedorf um 20.00 Uhr statt.

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