20. Jan 2025
Die Gemeinde Seedorf verleiht auch im Jahr 2025 wieder einen Kulturpreis. Dieser wird von der Sozial-, Kultur- und Freizeitkommission vergeben und ist mit Fr. 1'000.00 dotiert. Es gilt mit der Vergabe des Kulturpreises kulturelles Wirken und Schaffen zu würdigen und zu fördern.
Wer kann sich bewerben?
Kulturschaffende, kulturfördernde, kulturveranstaltende Einzelpersonen, Gruppen oder Organisationen aus der Gemeinde Seedorf.
Welche Kriterien gelten?
Sie gestalten, singen, nähen, zeichnen, malen, schreiben, musizieren, komponieren, filmen, fotografieren, performen, tanzen, sammeln, forschen, basteln…. auf einem ansprechenden Niveau und möchten damit ein Projekt realisieren, das auch für die Bevölkerung von kulturellem Wert ist.
Bewerben Sie sich!
Wie kann man sich bewerben?
Wir brauchen folgende Angaben:
- Angaben zum/zur Gesuchstellenden (Personalien),
- Projektbeschrieb (Inhalt, Zielsetzung, Zielpublikum, Zeitplan, Finanzierungsplan, Werbeplan)
- Illustrationen wie Fotos, Hörproben, Leseproben, Videos, Skizzen…
Die Richtlinien für die Ausrichtung von Unterstützungsbeiträgen an Kulturschaffende der Gemeinde Seedorf finden Sie hier.
Reichen Sie Ihre Bewerbung bis am 13. April 2025 ein:
per E-Mail im PDF Format an finanz@seedorf.ch,
oder per Post an Gemeinde Seedorf, Kulturpreis, Bernstrasse 72, 3267 Seedorf
Wir freuen uns auf Ihr Projekt!
Sozial-, Kultur- und Freizeitkommission