Abstimmungen / Wahlen

Abstimmungs- und Wahldaten 2025

  • 09.02.2025
  • 18.05.2025 (keine Abstimmung)
  • 28.09.2025
  • 30.11.2025
Abstimmungsinformationen - VoteInfo

Die Bundeskanzlei hat die App "VoteInfo" entwickelt. Diese bietet mobilen Zugang zu den offiziellen Informationen über die eidgenössischen und kantonalen Abstimmungen. Zusätzlich finden Sie auf der App die Erklärvideos der Bundeskanzlei.

Die App ist kostenlos auf Google Play oder im App Store erhältlich.

Abstimmungslokale für das Abstimmen an der Urne

Hauptlokal

Sonntag: 10.00 - 12.00 Uhr

altes Gemeindehaus
Kirchgasse 14, Seedorf

Wahllokal Seedorf (altes Gemeindehaus)

Lokal Gemeindeschreiberei

Freitag: 08.00 - 11.30 Uhr

Gemeindeverwaltung
Bernstrasse 72, Seedorf

Wahllokal der Gemeindeverwaltung

Briefliche Abstimmung

Briefliche Abstimmung

ACHTUNG!
Die briefliche Stimmabgabe ist nur gültig, wenn

  • kein anderes als das Antwortkuvert benützt wird;
  • der/die Stimmberechtigte den Stimmrechtsausweis eigenhändig unterschrieben hat;
  • das Antwortkuvert nur ein Stimmrechtsausweis enthält;
  • das Antwortkuvert nicht verspätet bei der Stimmgemeinde eintrifft.

Anleitung für die briefliche Stimmabgabe

  • Wo nicht bereits vorhanden, Postleitzahl und Ort der Stimmgemeinde auf dem unterschriebenen Stimmrechtsausweis (Rückseite) eintragen.
  • Den Stimmrechtsausweis mit der Adresse der Stimmgemeinde Richtung Fenster in Pfeilrichtung ins Antwortkuvert legen.
  • Die ausgefüllten Abstimmungs- und Wahlzettel ins separate Stimmkuvert legen und dieses zukleben.
  • Pro Abstimmungs- und Wahlkategorie nur einen Zettel ins Stimmkuvert einlegen.
  • Das Stimmkuvert hinter den Stimmrechtsausweis ins Antwortkuvert legen und dieses zukleben.

Zustellung des Antwortkuverts bei brieflicher Stimmabgabe

  • Bei Postaufgabe das Antwortkuvert unbedingt rechtzeitig der Post übergeben! Per A-Post bis spätestens Donnerstagabend, per B-Post bis spätestens Dienstagabend vor dem Wahl- und Abstimmungssonntag.
  • Das Antwortkuvert kann der Stimmgemeinde auch direkt (Schalter oder bezeichneter Briefkasten) übergeben werden.
  • Soweit die Gemeinde das Porto nicht übernimmt, kann sie die Annahme von nicht oder ungenügend frankierten Antwortkuverts verweigern.

Art. 282 bis Strafgesetzbuch

  • Wer Wahl- und Stimmzettel planmässig einsammelt, ausfüllt oder ändert oder wer derartige Wahl- und Stimmzettel verteilt, wird mit Haft oder Busse bestraft.
  • Wer unbefugt an einer Wahl oder Abstimmung teilnimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

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