13. Jan 2025
Das Schulareal Lobsigen soll von einer Zone mit öffentlicher Nutzung (ZöN) in eine Zone mit Planungspflicht (ZPP) umgezont werden. Damit wird eine neue Nutzung als Wohnzone ermöglicht.
Die Auflage dauert vom 20.01.2025 - 20.02.2025. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeschreiberei Seedorf einzureichen.
Auflagedokumente ZPP Lobsigen: