Die Durchführung der obligatorischen Zahnkontrolluntersuchung erfolgt ohne Beteiligung der Schule. Die Eltern melden Ihre Kinder selber in jedem Schuljahr für die Kontrolluntersuchung im Zeitraum August bis Mai beim Zahnarzt an.
Die Wohnsitzgemeinde trägt die Kosten der Schulzahnuntersuchung. Schulzahnärzte der Gemeinde Seedorf stellen der Gemeinde die Kontrolluntersuchungen direkt in Rechnung. Private Zahnarztrechnungen können dem Schulsekretariat zur Rückerstattung eingereicht werden. Dazu muss eine Kopie der Rechnung mit einem Einzahlungsschein der Eltern im Schulsekretariat abgegeben werden. Die Untersuchungskosten werden den Eltern zum Schulzahnpflegetarif rückerstattet.
Die allfälligen Behandlungskosten gehen immer zu Lasten der Eltern.
Das Schulsekretariat der Gemeinde Seedorf hat auch die Funktion der Schulzahnpflegeleitung inne. Dort sind die blauen Zahnkarten innert Wochenfrist nach der Kontrolluntersuchung abzugeben, damit die Bezahlung der Untersuchungskosten erfolgen kann.
Die Zahnkarten werden den Kindern jeweils am Anfang des neuen Schuljahres durch die Lehrpersonen ausgehändigt.
Lyss:
Dr. med. dent. Oliver Flückiger
Dr. med. dent. Herbert Spang
Dr. med. dent. Daniel Zinniker
Hinterkappelen:
Dr. med. dent. Amani Hennig
Aarberg:
Dr. med. dent. Hanspeter Schmidt
Dr. med. dent. Sandor Faddi
Dr. med. dent. Bruno Frei
Dr. med. dent. Rudolf Leuzinger
Im Rahmen der Gesundheitserziehung werden die Schülerinnen und Schüler ab der Primarschule ein Mal im Quartal in der Schule die Zähne mit einen Fluoridpräparat bürsten. Dieses Fluoridpräparat wird von Fachkreisen (Zahnärztegesellschaft des Kantons Bern ZGKB) empfohlen. Dieses Produkt bewirkt eine erhöhte Widerstandskraft der Zahnoberflächen gegenüber Säuren aus den Zahnbelägen, die beim hohen Zuckerkonsum in der Schweiz für die Zahnkaries (Zahnerkrankung) verantwortlich sind.
Die gesetzlichen Bestimmungen verlangen bei Massnahmen im Köperbereich- die Verwendung von Fluoriden gehört dazu- die Zustimmung der Eltern. Diese Zustimmung erfolgt direkt auf der Schulzahnpflegekarte. Dieses Einverständnis gilt auch für weiteren Schuljahre bis zu einem allfälligen Widerruf.
Wer auf die Anwendung des Fluoridpräparats verzichtet, nimmt am Zähneputzen gleichwohl teil, jedoch mit der eigenen resp. der in der Schule vorhandenen Zahnpasta.
Der tägliche Gebrauch einer Fluorzahnpasta, die Verwendung von fluor- und jodhaltigem Kochsalz im Haushalt und das Fluorbürsten in der Schule ergänzen sich ideal. Vor Allem durch die Kombination dieser Massnahmen konnten bei den Schulkindern Kariesreduktionen von 50 - 80 % erreicht werden. Eine zu hohe Fluoridaufnahme durch den Organismus ist gemäss bisherigen Erfahrungen nicht zu befürchten. Bei der Verwendung von Fluorzahnpasten und dem Fluorbürsten in der Schule gelangen das Fluorid durch den Zahn nicht in den Körper, sonder reagiert teilweise mit der Zahnoberfläche und wird zum grössten Teil wieder ausgespuckt. Es handelt sich also um eine rein äusserliche Anwendung von Fluoriden. Sollten dennoch Reste eine Fluoridpräparates verschluckt werden, ist dies völlig unschädlich. In der Fachpresse ausgetragene Meinungsverschiedenheiten betreffen in der Regel nicht diese äusserliche Anwendung von Fluoriden.
Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung
Schulsekretariat Gemeinde Seedorf
Claudia Lehmann
Tel. 032 391 99 50
Schulen Seedorf - Bernstrasse 72 - 3267 Seedorf - 032 391 99 50 - info(at)schulen-seedorf.ch